Beiträge werden halbjährlich oder jährlich erhoben
Die Vereinsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt und müssen von der Mitgliederversammlung als höchstes Organ eines Vereins beschlossen werden.
- Auch Beitragsveränderungen sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
- Für die LSV gilt eine einmalige Aufnahme- und Passgebühr, die mit dem Beitritt des Mitglieds zu entrichten ist.
- Die Beiträge unseres Vereins werden halbjährlich oder jährlich durch Bankeinzug erhoben.
Wenn Mitglieder unverschuldet in Not geraten, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.
Mitgliedsbeiträge (Vereinsbeiträge)
(Stand: 1. Juli 2016)
Kinder | 10,00 € (monatlich) |
Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr | 10,00 € (monatlich) |
passive Mitglieder | 10,00 € (monatlich) |
Bundesfreiwilligendienst [BFD] (seit 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht nach 55 Jahren ausgesetzt) | 10,00 € (monatlich) |
Auszubildende | 10,00 € (monatlich) |
Studenten | 10,00 € (monatlich) |
Rentner | 10,00 € (monatlich) |
Erwachsene | 15,00 € (monatlich) |
Familien | 20,00 € (monatlich) |
Aufnahme- und Passgebühr | 12,00 € (einmalig) |
Seit 1. Juli 2012 gilt für die Schwimmabteilung zusätzlich ein Spartenbeitrag | siehe aktuelle Beitrittserklärung Schwimmen (Startseite Button Der Verein, Link Beitrittserklärung Schwimmen) |
Seit 2013: Spartenbeitrag „Zumba“ (Abteilung: Aerobic & Tanzen) | 5,00 € pro Mitglied und Monat |