Beiträge werden halbjährlich oder jährlich erhoben
Die Vereinsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt und müssen von der Mitgliederversammlung als höchstes Organ eines Vereins beschlossen werden.
- Auch Beitragsveränderungen sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
- Für die LSV gilt eine einmalige Aufnahme- und Passgebühr, die mit dem Beitritt des Mitglieds zu entrichten ist.
- Die Beiträge unseres Vereins werden halbjährlich oder jährlich durch Bankeinzug erhoben.
Wenn Mitglieder unverschuldet in Not geraten, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.
Mitgliedsbeiträge (Vereinsbeiträge)
(Stand: 19. April 2024) | gültig seit 1. Juli 2024
Kinder | 13,00 € (monatlich) |
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 13,00 € (monatlich) |
Bundesfreiwilligendienst [BFD] (seit 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht nach 55 Jahren ausgesetzt) |
13,00 € (monatlich) |
Rentner | 13,00 € (monatlich) |
Studenten | 13,00 € (monatlich) |
Auszubildende | 13,00 € (monatlich) |
fördernde Mitglieder |
10,00 € (monatlich) |
Senioren:innen der Senioren-Freizeit-Sparte |
10,00 € (monatlich) |
Erwachsene | 20,00 € (monatlich) |
Familien (bis 3 Personen) |
35,00 € (monatlich) |
Familien (ab 4 Personen) |
40,00 € (monatlich) |
Aufnahme- und Passgebühr | 12,00 € (einmalig) |
Einführung eines Spartenbeitrags in der Schwimmabteilung: 1. Juli 2012 | siehe aktuelle Beitrittserklärung Schwimmen (Startseite Button Der Verein, Link Beitrittserklärung Schwimmen) seit 1. Juli 2023 gilt ein neuer Spartenbeitrag |
Einführung eines Spartenbeitrags in der Abteilung Aerobic & Tanzen („Zumba“): 2013 |
5,00 € pro Mitglied und Monat |
(Die letzte Beitragsanpassung erfolgte am 1. Juli 2016).