Beiträge werden halbjährlich oder jährlich erhoben

Die Vereinsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt und müssen von der Mitgliederversammlung als höchstes Organ eines Vereins beschlossen werden.

  • Auch Beitragsveränderungen sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
  • Für die LSV gilt eine einmalige Aufnahme- und Passgebühr, die mit dem Beitritt des Mitglieds zu entrichten ist.
  • Die Beiträge unseres Vereins werden halbjährlich oder jährlich durch Bankeinzug erhoben.

Wenn Mitglieder unverschuldet in Not geraten, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.

Mitgliedsbeiträge (Vereinsbeiträge)
(Stand: 1. Juli 2016)

Kinder  10,00 € (monatlich)
Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr  10,00 € (monatlich)
passive Mitglieder  10,00 € (monatlich)
Bundesfreiwilligendienst [BFD] (seit 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht nach 55 Jahren ausgesetzt)  10,00 € (monatlich)
Auszubildende  10,00 € (monatlich)
Studenten  10,00 € (monatlich)
Rentner  10,00 € (monatlich)
Erwachsene  15,00 € (monatlich)
Familien  20,00 € (monatlich)
Aufnahme- und Passgebühr  12,00 € (einmalig)
Seit 1. Juli 2012 gilt für die Schwimmabteilung zusätzlich ein Spartenbeitrag siehe aktuelle Beitrittserklärung Schwimmen (Startseite Button Der Verein, Link Beitrittserklärung Schwimmen)
seit 1. Juli 2023 gilt ein neuer Spartenbeitrag

Seit 2013: Spartenbeitrag „Zumba“ (Abteilung: Aerobic & Tanzen)    5,00 € pro Mitglied und Monat