Kreissportbund Lüneburg e. V. (KSB) informiert

Zusatzvereinbarung zwischen GEMA und DOSB

Aus gegebener Veranlassung weisen wir auf die Zusatzvereinbarung zwischen GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und DOSB hin. Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB) zahlt zur Abgeltung der unten im Kasten aufgeführten Musiknutzungen eine jährliche Pauschale für Sportvereine, welche dem organisierten Sport angehören (z. B. Landessportbund [LSB] / Kreissportbund [KSB]).

Zum momentanen Zeitpunkt führt die GEMA immer wieder Prüfungen durch. Bitte beachten Sie den Auszug aus der Zusatzvereinbarung (Punkte a. bis o.). Der Rahmenvertrag hat sich an dieser Stelle zwar nicht verändert, aber in den Vereinen mit Kursangeboten, Faschingsfesten, Festzügen usw. kommt es immer wieder zu Irritationen. Bitte lesen Sie sich die aufgeführten Punkte genau durch. Veranstaltungen, welche nicht unter die Punkte a. bis o. gehören, sind jeweils von den Vereinen bei der GEMA anzumelden und auch zu bezahlen.

Die GEMA gewährt LSB-Mitgliedsvereinen einen Rabatt von mindestens 20 Prozent der zu zahlenden Gebühr.

Sollte die GEMA nicht angemeldete Veranstaltungen (welche nicht durch den Rahmenvertrag abgegolten sind) in Erfahrung bringen, werden die Veranstalter mit einer zusätzlichen Gebühr belastet und der Rabatt verfällt ebenfalls.

Folgende Musiknutzungen der Berechtigten sind durch die Zahlung der Vergütung abgegolten:

 

a) Jahres- und Monatsversammlungen
b) Vortragsabende
c) Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
d) Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen
e) Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
f) Totenfeiern
g) Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z. B. Eltern), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird
h) Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis 1.000 Besuchern.
j) Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitglieder zugänglich sind. Als bewirtschaftet gelten Räume, wenn hierfür eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich ist. Ein Raum ist auch dann bewirtschaftet, wenn keine Konzession erforderlich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet.
k) Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen.
l) Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z. B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung.
m) Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen, eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z. B. befristete Kurzmitgliedschaften bis zu sechs Monaten Dauer). Die Regelung findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitness-Studio betreiben, aber keine Fachabteilungen unterhalten.
n) Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden.
o) Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. „Pausenmusik“), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.

Gesamtvertragsnachlass bei Veranstaltungen mit Live-Musik

Bei nicht ordnungsgemäß eingereichten Musikprogrammen entfällt die Hälfte des Gesamtvertragsnachlasses. Der volle Gesamtvertragsnachlass wird gewährt, wenn das Musikfolgeverzeichnis nachgereicht wird.

Weitere Infos: Website Landessportbund: http://www.lsb-niedersachsen.sport-id.de/GEMA

Die GEMA wurde am 28. September 1933 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.

Website: http://www.gema.de