Beiträge werden halbjährlich oder jährlich erhoben

Die Vereinsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt und müssen von der Mitgliederversammlung als höchstes Organ eines Vereins beschlossen werden.

  • Auch Beitragsveränderungen sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
  • Für die LSV gilt eine einmalige Aufnahme- und Passgebühr, die mit dem Beitritt des Mitglieds zu entrichten ist.
  • Die Beiträge unseres Vereins werden halbjährlich oder jährlich durch Bankeinzug erhoben.

Wenn Mitglieder unverschuldet in Not geraten, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.

Mitgliedsbeiträge (Vereinsbeiträge)
(Stand: 19. April 2024)

Kinder  13,00 € (monatlich)
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr  13,00 € (monatlich)
Bundesfreiwilligendienst [BFD]
(seit 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht nach 55 Jahren ausgesetzt)
 13,00 € (monatlich)
Rentner  13,00 € (monatlich)
Studenten  13,00 € (monatlich)
Auszubildende  13,00 € (monatlich)
fördernde Mitglieder
 10,00 € (monatlich)
Senioren:innen der Senioren-Freizeit-Sparte
 10,00 € (monatlich)
Erwachsene  20,00 € (monatlich)
Familien (bis 3 Personen)
 35,00 € (monatlich)
Familien (ab 4 Personen)
 40,00 € (monatlich)
Aufnahme- und Passgebühr  12,00 € (einmalig)
Einführung eines Spartenbeitrags in der Schwimmabteilung: 1. Juli 2012 siehe aktuelle Beitrittserklärung Schwimmen (Startseite Button Der Verein, Link Beitrittserklärung Schwimmen)
seit 1. Juli 2023 gilt ein neuer Spartenbeitrag

Einführung eines Spartenbeitrags in der Abteilung Aerobic & Tanzen („Zumba“): 2013
   5,00 € pro Mitglied und Monat