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Beiträge werden halbjährlich oder jährlich erhoben
Die Vereinsbeiträge werden vom Vorstand festgesetzt und müssen von der Mitgliederversammlung als höchstes Organ eines Vereins beschlossen werden.
Wenn Mitglieder unverschuldet in Not geraten, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. |
Mitgliedsbeiträge (Vereinsbeiträge)
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Kinder Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr passive Mitglieder Bundesfreiwilligendienst [BFD] (ehemals Wehr- und Zivildienst) Auszubildende Studenten Rentner Erwachsene Familien einmalige Aufnahme- und Passgebühr
Seit 1. Juli 2012 gilt für die Schwimmabteilung zusätzlich ein Spartenbeitrag von drei Euro pro Mitglied und Monat. |
8,00 € 8,00 € 8,00 € 8,00 € 8,00 € 8,00 € 8,00 € 13,00 € 17,00 € 12,00 € |